Mitglied im Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BDVI) Luisenstr. 46, 10117 Berlin
Aufsichtbehörden: Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 31, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf Pflichtmitglied in der Ingenieurkammer Bau NRW Zollhof 2, 40221 Düsseldorf Berufsrechtliche Regelungen: Die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Hartmut und Thomas Eicker sind im Land Nordrhein-Westfalen (Bundesrepublik Deutschland)
zugelassen und unterstehen der Aufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf.
Der ÖbVI ist gebunden an das Gesetz über die Öffentlich bestellten
Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Nordrhein Westfalen ÖbVIG
NRW (GV. NRW, S. 256). Abrechnungen für hoheitliche Tätigkeiten erfolgen auf der Grundlage der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) in Verbindung mit dem zugehörigen Kostentarif (VermWertKostT). Für sonstige Ingenieurleistungen ist die Honorarordnung für Architekten
und Ingenieure (HOAI), Anlage 1 zu § 3 Absatz 1, maßgebend. Wir sind nicht bereit an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und auch nicht dazu verpflichtet.